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März 2020

🎾 Sommer Jugend Tenniscamp 2020🎾

By | Camps, Tennis

🎾 Sommer Jugend Tenniscamp 2020 mit Trainern der Hamburger Ballschule🎾

 

🎾Nach der großen Begeisterung im letzten Jahr findet auch in diesem Jahr das Sommer Jugend Tenniscamp mit Trainern der Hamburger Ballschule

vom 27.-30. Juli 2020 von 9:30-15:00Uhr an der TGH statt.

Ihr findet weitere Informationen im Flyer und könnt euch auch sehr gerne schon mit dem Anmeldeformular einen Platz sichern.

Solltet ihr Fragen haben, meldet euch gerne bei bei der Jugendwartin Tennis Mechtild Brüggestrat 0178-2023175.🎾

Weitere Informationen zum Camp/Flyer

Senatsverfügung zur Eindämmung des Coronavirus

By | Der Club

Liebe Mitglieder,

der Senat der FHH hat heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg beschlossen, die ab morgen in Kraft treten wird.

Nachfolgend die für uns in der TGH wesentlichen, gravierenden Anordnungen:

1. … Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (sind) untersagt.
6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze.
10. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2020.

Die Gastronomie bleibt gemäß der Verfügung geöffnet. Leno und Elma behalten die bekannten Öffnungszeiten bei.

Für den Vorstand
Michael Wolter

Update: Umgang mit Corona

By | Der Club

Liebe Mitglieder, liebe Übungsleiter und Trainer,

Gestern hat  der HSB seinen Mitgliedsvereinen die Einstellung des Sportbetriebes empfohlen und die Schulbehörde die Schließung aller Schulen angeordnet. Der Hamburger Tennisverband hat in einer Rundmail die gleiche Empfehlung ausgesprochen.

Der Vorstand  der Tennisgesellschaft Heimfeld hat nunmehr Folgendes beschlossen:

  1. Der von der TGH organisierte Sportbetrieb wird zunächst bis zum 29. März 2020 eingestellt.
  2. Davon betroffen sind alle Gruppen von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen.
  3. Die Einstellung des Sportbetriebes gilt für das von der TGH organisierte Mannschaftstraining und Spiele im Hockey sowie im Tennis.
  4. Das Kraftfeld bleibt geschlossen.

Wir stehen als Vorstand in der Verantwortung, die Gefährdung unserer Mitlglieder zu vermeiden.
Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden und tun das, auch wenn es uns nicht leicht fällt, da wir wissen, wie gerne unsere Mitglieder ihren Sport ausüben und sich bestmöglich auf die Wettbewerbe vorbereiten wollen.

Für den Vorstand der Tennisgesellschaft Heimfeld

Michael Wolter (1.Vorsitzender)
Karsten Küddelsmann (2.Vorsitzender)

Umgang der TG Heimfeld mit dem „Risiko Corona“

By | Allgemein

Liebe Mitglieder & Eltern der TG Heimfeld,

auf Grund der aktuellen Risikolage möchten auch wir uns einmal kurz zum weiteren Vorgehen bezüglich des Trainingsbetriebes und dem Corona-Virus äußern. Dafür hat unser Jugendwart Dr. Björn Held ein kleines Handout erstellt:


Liebe Mitglieder und Eltern,

Ich denke, es ist sinnvoll, wenn sich die TGH den Regelungen der Hamburger Schulbehörde anpasst. Diese sind auf folgendem Link zu finden.

  • Regelungen für Einreisende und Rückkehrende aus Risikoregionen

Kurz: wer nicht zur Schule geht, weil er in einer Risikoregion Urlaub gemacht hat, der geht bitte auch nicht zum Training bei der TGH. 

Dies hat NICHTS mit Ausgrenzung zu tun, sondern ist nur eine logische Konsequenz aus der Regelung der Hamburger Schulbehörde, die der Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde folgt. Wir bei der TGH sollten diese Regelung übernehmen, denn es würde keinen Sinn machen, der Schule morgens fern zu bleiben und dann nachmittags seine Klassen- bzw. Mannschaftskameraden beim Training zu treffen und somit den Erfolg der Maßnahme der Schulbehörde zu gefährden.

Ich zitiere aus dem Link oben:


„Urlaubszeit-Regelungen für Einreisende und Rückkehrende aus Risikoregionen“

  •  Reisende in Risikogebiete für Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sowie in Regionen mit Auftreten von entsprechenden Fällen sind einem erhöhten Risiko für eine Infektion ausgesetzt. Sie können sich und andere durch allgemeine Regeln wie gute Händehygiene und Husten- und Niesetikette schützen (www.infektionsschutz.de).
  • Reiserückkehrer sollten sich selbst grundsätzlich für mindestens 14 Tage nach Reiserückkehr täglich hinsichtlich Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden beobachten.
  • Darüber hinaus gelten aktuell besondere Hinweise für Reisende aus den genannten Gebieten nach Hamburg, wobei eine alleinige Durchreise durch Risikogebiete nicht als Aufenthalt gilt:
  • 1. Reisende, die aus den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten zurückreisen oder einreisen (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), wird dringend empfohlen, sich für die Dauer von 14 Tagen in die freiwillige häusliche Isolation zu begeben. In dieser Zeit sollten Kontakte, soweit möglich, reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dabei sollten insbesondere Kontakte zu älteren und/oder chronisch kranken Menschen gemieden werden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
    …..
  • 3. Schülerinnen und Schüler inklusive Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil beziehungsweise besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.“Ende Zitat

Wir alle hoffen, dass sich niemand infiziert hat und daß das so bleibt. Um sich und seine Vereinskameraden:innen zu schützen, sollten wir bei der TGH deshalb auch die Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde befolgen.

Das ist keine Panikmache oder Ausgrenzung, sondern eine vernünftige präventive Maßnahme, die der Eindämmung der Krankheit und somit dem Wohle aller dient.

Liebe Grüße,

Björn Held