Senatsverfügung zur Eindämmung des Coronavirus

By 15. März 2020Der Club

Liebe Mitglieder,

der Senat der FHH hat heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg beschlossen, die ab morgen in Kraft treten wird.

Nachfolgend die für uns in der TGH wesentlichen, gravierenden Anordnungen:

1. … Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden (sind) untersagt.
6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze.
10. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2020.

Die Gastronomie bleibt gemäß der Verfügung geöffnet. Leno und Elma behalten die bekannten Öffnungszeiten bei.

Für den Vorstand
Michael Wolter